Frauen für Freiheit e. V. begrüßt den Vorschlag, Frauenverachtung gesondert zu erfassen!

Donnerstag 25. Februar 21 12:16

Gewalt gegen Frauen aus dem Hass auf Frauen muss dringend als ernstes Problem begriffen werden. Seit dem Anschlag in Halle wird dem Phänomen der rechtsextremen Incels auch in Deutschland endlich Aufmerksamkeit gewidmet. Obwohl dieses Phänomen bereits seit Jahren international bekannt ist, spätestens seit dem Anschlag 2014 in Santa Barbara, wurde hier bisher kaum etwas dagegen unternommen. Das gleiche gilt für den schon seit Jahrzehnten bekannten Frauenhass islamischer Extremisten. Trotz gezielter Anschläge auf Frauen - Anschläge der Taliban auf Mädchenschulen in Afghanistan und Pakistan, von Boko Haram auf die Schule in Chibok, Exekutionen von Frauenrechtlerinnen wie Meena Keshwar Kamal, Sitara Atschiksai und Safia Ahmad Jan in Afghanistan, Sameera Salih Ali al-Nuaimy im Irak, Zil-e-Huma Usman in Pakistan oder Konca Kuriş in der Türkei durch islamistische Attentäter, Terroranschläge auf das Ariane Grande Konzert in Manchester 2017 mit 22 Toten, in Turku 2017 mit zwei Toten und auf die Geburtsklinik in Kabul 2020 mit 18 Toten – taucht Frauenverachtung als zentrales Element islamistischer Ideologie bisher im politischen Diskurs nicht einmal auf. Das schiere Ausmaß dieser Aufzählung zeigt, in welche Richtung sich auch rechtsextremer Terror gegen Frauen entwickeln kann, wenn Maßnahmen nicht rechtzeitig rechtzeitig ergriffen werden.

Denn: Frauenverachtung ist ein klassischer Einstieg in Radikalisierung!

Wer weitere rechtsextreme und islamistische Gewalttaten verhindern möchte, muss sich daher mit den Ursachen der Gewalt auseinandersetzen, die verschiedenen Ursachen kategorisieren, Konzepte gegen Frauenverachtung entwickeln und schließlich auch im Strafrecht die verschiedenen Kategorien von Gewalt gegen Frauen berücksichtigen, um eine Verfolgung möglich zu machen.

Staatsministerin Dorothee Bär weist zurecht darauf hin, dass Gewalt gegen Frauen nur als „Parnterschaftsgewalt“ beziehungsweise „Onlinehass“ erfasst wird, die spezifisch gegen Frauen gerichtete Gewalt somit in der Kriminalstatistik bislang keine Beachtung erfährt. Frauen für Freiheit e. V. begrüßt den Vorstoß ausdrücklich!

Jedoch läuft jeder Vorschlag ins Leere, bei dem lediglich eine Kategorie durch eine andere ersetzt wird, so dass wiederum die Ursachen von Gewalt gegen Frauen nicht erkannt, benannt und bekämpft werden können. Ein Straftatbestand „Frauenverachtung/Femizid“, der die Kategorie „Partnerschaftsgewalt“ ersetzt, suggeriert ebenfalls, dass alle Gewalt gegen Frauen gleicher Natur sei. Wer jede Gewalt gegen Frauen als Frauenhass „aus Machismo“, „strukturelle Gewalt“ oder „Femizid“ beschreibt, ändert nichts an der jetzigen Situation. Damit kann weder Prävention gegen die Gewalt betrieben, noch Täter strafrechtlich effektiv verfolgt werden.

Daher schlagen Frauen für Freiheit e. V. eine differenzierte Erfassung vor:

1) Politische Gewalt (Incels, Islamisten)

2) Religiöse und kulturelle Gewalt (z. B. Ehrenmorde bei Jesiden)

3) Häusliche Gewalt (durch Partner oder Ex-Partner, ohne Beteiligung weiterer Familienmitglieder)

4) Gewalt im öffentlichen Raum/Gruppengewalt gegen Frauen (s. Köln/Straßenfeste, Haare in U-Bahn anzünden usw.)

 

Den Unterschied zwischen Partnerschaftsgewalt und sogenannten Ehrenmorden haben wir bereits an dieser Stelle erklärt. Unser Team steht gerne zur Erläuterung der von uns vorgeschlagenen Kategorien zur Verfügung.

Nur mit differenzierter Erfassung kann #GewaltgegenFrauen effektiv bekämpft werden!

Frauen für Freiheit e. V. begrüßt den Vorschlag, Frauenverachtung gesondert zu erfassen!
Foto: Halina Bendkowski