Die Antidiskriminierungsfalle oder warum Klagen für das Kopftuch Musliminnen benachteiligen

Freitag 14. April 17 02:58

Wieder einmal hat eine Angestellte ihren privaten Arbeitgeber verklagt, weil sie am Arbeitsplatz entgegen der Anweisung ihres Arbeitgebers #Kopftuch tragen möchte.

Wer Kopftuch und Klage in eine Suchmaschine eingibt, stößt mittlerweile auf unzählige Artikel, die das Thema behandeln. In den letzten Jahren scheint die Zahl der klagenden Kopftuchträgerinnen stark zugenommen zu haben. Bei diesem Fall ist interessant, dass es sich um einen privaten Arbeitgeber handelt. Private Arbeitgeber müssen logischerweise mit ihren Angestellten das Geld verdienen, das letztendlich auch den Lohn der Angestellten zahlt. Dabei spielt nicht nur die Leistung, sondern auch das Aussehen eine Rolle. Wer jemals in einer Position mit Kundenkontakt gearbeitet hat, egal ob in einer Bank oder im Supermarkt, kennt die Wirkung der Kleidung auf die Kundschaft. Dennoch wird das Recht von privaten Arbeitgebern, ihre Angestellten nach eignen Vorstellungen aussuchen zu können, immer mehr eingeschränkt.


Ein Beispiel hierfür ist die Frauenquote, die die betroffenen Arbeitgeber verpflichtet, neben der Qualifikation die primären Geschlechtsorgane zu berücksichtigen. Wie alle gut gemeinten Antidiskriminierungsvorschriften schlägt auch die Frauenquote auf Frauen zurück: Wenn der Arbeitgeber Angst haben muss, nicht mehr den Unternehmensanforderungen entsprechend einstellen zu dürfen, wird er Vorkehrungen treffen, die "Risikogruppe" nicht mehr einstellen zu müssen oder Posten schaffen, die zwar den Regularien entsprechen, aber das eigentliche Unternehmen nicht tangieren. Ein solcher Posten ist ein Alptraum für qualifizierte Frauen.


Gleiches gilt für die Klagewelle gegen private Unternehmen: Wer Arbeitgeber zwingt, Frauen mit Kopftuch (weiter) zu beschäftigen, wird Arbeitgeber dazu bringen, solche Anstellungen zu vermeiden. Der EuGH scheint dies erkannt zu haben und hat in ähnlichen Fällen im März für die Arbeitgeber entschieden.


Die Antidiskrimierungsstelle des Bundes jedoch kann nicht erkennen, dass sie den Mündeln, die sie zu vertreten glaubt, mehr schadet als nutzt.
"Die Anti-Diskriminierungs-Beauftragte des Bundes, Christine Lüders, mahnte allerdings vor kurzem, dass ein Kopftuch-Verbot muslimischen Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren könnte."


Wahrscheinlicher ist, dass Arbeitgeber muslimische Frauen noch mehr meiden, sollten sie zu deren Beschäftigung trotz Kopftuch gezwungen werden. Auch die Frauen ohne Kopftuch, da wie bei der Frau im unteren Artikel die Gefahr für den Arbeitgeber bestünde, dass sie sich für ein Kopftuch entscheiden. Somit erschwert jede Klage für das Kopftuch die Integration muslimischer Frauen, und genau das scheint auch der Zweck vieler dieser Klagen zu sein: Abgrenzung statt Integration.

https://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/kopftuch-am-arbeitsplatz_justiz-in-heidelberg-entscheidet-14781116.html

Die Antidiskriminierungsfalle oder warum Klagen für das Kopftuch Musliminnen benachteiligen
Foto: Andrij Bulba, Quelle: Flickr